E-Rechnung: Die Übergangszeit sinnvoll nutzen
Empfangen und Ausstellen folgen unterschiedlichen Regeln. Ein geplanter Umstieg schafft Übersicht.
Was die Übergangsregel bedeutet
Bis Ende 2026 dürfen Rechnungsaussteller grundsätzlich noch sonstige Rechnungen verwenden. Bei einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro verlängert sich diese Möglichkeit bis Ende 2027. Für elektronische sonstige Rechnungen ist grundsätzlich die Zustimmung des Empfängers erforderlich. Weitere Ausnahmen sind gesondert zu prüfen.
Nicht bis zum letzten Tag warten
Die Umstellung betrifft mehr als eine Softwareeinstellung. Vereinbaren Sie Zuständigkeiten, klären Sie Ihre Rechnungsarten und testen Sie den Ablauf mit anonymisierten Beispieldaten. Bei grenzüberschreitenden Umsätzen oder Sonderfällen sollte die Einordnung individuell erfolgen.
Für Ihre Vorbereitung
- Rechnungsarten und Kundengruppen zusammenstellen.
- Software auf strukturierte Ausgabe prüfen.
- Fristen und Ausnahmen mit der Kanzlei einordnen.
Quelle & Einordnung
Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur E-Rechnung · geprüft am 18. Oktober 2026.
Allgemeine Orientierung, keine individuelle steuerliche Beratung. Die Anwendung hängt von den Umständen Ihres Einzelfalls ab. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Situation einordnen möchten.