Unternehmen · Stand: 18. Oktober 2026

Elektronische Kassen: Angaben für die Mitteilung vorbereiten

Mit vollständigen Systemdaten lässt sich die Meldung über Mein ELSTER besser vorbereiten.

Die technische Ausstattung dokumentieren

Für die Mitteilung elektronischer Aufzeichnungssysteme nach § 146a Absatz 4 AO steht seit 2025 ein elektronisches Verfahren bereit. Die amtliche Ausfüllanleitung erläutert die erforderlichen Angaben und die Zuordnung zur jeweiligen Betriebsstätte.

Ein Bestand statt vieler verstreuter Listen

Führen Sie eine gemeinsame Übersicht Ihrer Systeme. Legen Sie Unterlagen des Kassenanbieters, Daten zur technischen Sicherheitseinrichtung sowie Anschaffungs- und Außerbetriebnahmedaten dazu. Besprechen Sie Änderungen frühzeitig mit Ihrer Kanzlei; die jeweils geltende Meldefrist ist anhand des konkreten Vorgangs zu prüfen.

Für Ihre Vorbereitung

  • Betriebsstätten und Systeme zuordnen.
  • Herstellerunterlagen und Seriennummern sammeln.
  • Neuanschaffungen und Aussonderungen zeitnah mitteilen.

Quelle & Einordnung

Bundesfinanzministerium: Ausfüllanleitung zur Mitteilung elektronischer Aufzeichnungssysteme · geprüft am 18. Oktober 2026.

Allgemeine Orientierung, keine individuelle steuerliche Beratung. Die Anwendung hängt von den Umständen Ihres Einzelfalls ab. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Situation einordnen möchten.

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