Aktuelle Steuernews – verständlich erklärt.

Steuerrecht ändert sich ständig – wir halten Sie auf dem Laufenden.
Hier finden Sie aktuelle Meldungen, wichtige Fristen und hilfreiche Tipps rund um Steuern, Buchhaltung und Unternehmensführung.

JULI 2026 – Einkommensteuerreform soll Bürger ab 2027 entlasten

Die Bundesregierung plant zum 1. Januar 2027 eine Reform der Einkommensteuer. Vor allem Familien sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sollen künftig mehr Netto vom Brutto erhalten.

Geplant sind insbesondere:

  • Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag sollen steigen.
  • Das Kindergeld soll erhöht werden.
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll angehoben werden.
  • Der Steuertarif zwischen 17.800 Euro und 70.600 Euro soll flacher verlaufen.
  • Der Spitzensteuersatz soll künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen.

Die vollständige Entlastungswirkung ist ab 2028 vorgesehen. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro könnte dann um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden.

Wichtig: Die Bundesregierung hat sich bislang auf die Eckpunkte verständigt. Das eigentliche Gesetzgebungsverfahren steht noch aus, sodass sich einzelne Beträge und Regelungen noch ändern können.

JULI 2026 – 150-Euro-Zollfreigrenze für Importe abgeschafft

Seit dem 1. Juli 2026 gilt die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro für Sendungen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union nicht mehr. Dadurch können auch Waren mit einem geringeren Wert mit Zoll belastet werden, sofern für die jeweilige Ware grundsätzlich ein Zollsatz vorgesehen ist.

Betroffen sind insbesondere:

  • Internetbestellungen bei Händlern außerhalb der Europäischen Union,
  • Warenlieferungen über internationale Onlineplattformen,
  • Unternehmen, die Produkte aus Drittstaaten importieren,
  • Versandhändler mit Sitz außerhalb der Europäischen Union.

Für Verbraucher können sich Bestellungen aus Drittstaaten dadurch verteuern. Unternehmen sollten vor einer Bestellung oder Einfuhr prüfen, welcher Zollsatz für die jeweilige Ware gilt und ob zusätzliche Einfuhrkosten entstehen.

Mit der Neuregelung sollen europäische Händler gegenüber Anbietern aus Drittstaaten besser gestellt und fehlerhafte oder missbräuchliche Warenwertangaben erschwert werden.

JUNI 2026 – Steuerliche Vorteile für E-Autos bleiben bestehen

Für reine Elektrofahrzeuge gelten 2026 weiterhin mehrere steuerliche Vorteile. Dazu zählen insbesondere die verlängerte Befreiung von der Kfz-Steuer sowie attraktive Regelungen bei der Dienstwagenbesteuerung.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Reine Elektrofahrzeuge bleiben unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

  • Die 0,25-%-Dienstwagenregelung gilt für E-Autos weiterhin bei den vorgesehenen Bedingungen.

  • Die steuerliche Förderung soll die Anschaffung von Elektrofahrzeugen attraktiver

Diese Regelungen sind vor allem für Unternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmer mit Dienstwagen interessant.

JUNI 2026 – Grundfreibetrag steigt weiter an

Der Grundfreibetrag wurde zum 1. Januar 2026 auf 12.348 € für Alleinstehende angehoben. Damit bleibt ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei und das Existenzminimum wird weiter abgesichert.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Der Grundfreibetrag beträgt 2026 nun 12.348 € für Ledige.

  • Für zusammenveranlagte Ehepaare liegt er bei 24.696 €.

  • Besonders kleine und mittlere Einkommen werden dadurch entlastet.

Durch die Anpassung bleibt mehr Netto vom Brutto, was gerade bei steigenden Lebenshaltungskosten spürbar ist.

MÄRZ 2026 – Kinderfreibetrag und Kindergeld angehoben

Zum 01. Januar 2026 wurden der Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht, um Familien steuerlich und finanziell weiter zu entlasten.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Der Kinderfreibetrag steigt auf 9.756 € jährlich (pro Kind).
  • Das Kindergeld erhöht sich auf 259 € monatlich pro Kind.
  • Der Grundfreibetrag und die Einkommensteuertarife wurden parallel angepasst, sodass Familien doppelt profitieren.
  • Eltern sollten bei der Steuererklärung 2025/2026 prüfen, ob der Freibetrag oder das Kindergeld günstiger ist.

Durch die Anpassungen bleibt mehr Einkommen bei Familien und die steuerliche Belastung bei steigenden Lebenshaltungskosten wird zusätzlich abgefedert.

MÄRZ 2026 – Erhöhung des Grundfreibetrags beschlossen

Zum 01. Januar 2026 wurde der steuerliche Grundfreibetrag erneut angehoben, um die kalte Progression abzumildern.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 € jährlich (Ledige).
  • Entsprechend angepasst wurden auch die Einkommensteuertarife.
  • Arbeitnehmer profitieren automatisch über die monatliche Lohnabrechnung.
  • Selbstständige sollten ihre Steuervorauszahlungen prüfen lassen.

Durch die Anpassung soll die steuerliche Belastung bei steigenden Lebenshaltungskosten abgefedert werden.

JANUAR 2026 – Verpflichtende E-Rechnung im B2B-Bereich gestartet

Seit dem 01. Januar 2026 ist die elektronische Rechnung im inländischen B2B-Bereich verpflichtend. Unternehmen müssen nun strukturierte E-Rechnungen ausstellen.

Wichtig:

  • Reine PDF-Rechnungen gelten nicht mehr als ordnungsgemäße E-Rechnung.
  • Zulässig sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.0).
  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme angepasst sind.
  • Bei Nichtbeachtung drohen formelle Mängel und mögliche steuerliche Nachteile.

Die Umstellung betrifft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die bisher ausschließlich mit PDF gearbeitet haben.

NOVEMBER 2025 – Aktueller Stand zur Abschaffung der Steuerklassen III und V

Die Bundesregierung plant weiterhin, die Lohnsteuerklassen III und V abzuschaffen und schrittweise durch die Steuerklasse IV mit Faktor zu ersetzen, um die Lohnsteuerberechnung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner zu vereinfachen.​

Geplante Änderungen:

  • Die Kombination aus Steuerklasse III/V soll zum 1. Januar 2030 endgültig entfallen und durch Steuerklasse IV bzw. IV mit Faktor ersetzt werden.​
  • Bis 2030 können Ehepaare die bisherigen Steuerklassen III/V weiterhin nutzen, ein freiwilliger Wechsel in Steuerklasse IV mit Faktor ist jedoch bereits jetzt möglich.​
  • Ziel der Reform ist eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerlast und die Vermeidung hoher Nachzahlungen bei der Einkommensteuerveranlagung.​
  • Betroffene Paare sollten frühzeitig ihre individuelle Situation prüfen und eine Beratung zur optimalen Steuerklassenwahl in Anspruch nehmen, insbesondere bei größeren Einkommensunterschieden oder geplanten Änderungen der Erwerbstätigkeit.​

OKTOBER 2025 – Abschaffung der Lohnsteuerklasse V geplant

Das Bundesfinanzministerium plant, die Lohnsteuerklasse V abzuschaffen, um das Lohnsteuerverfahren für Ehepaare zu vereinfachen.

Geplante Änderungen:

  • Die Kombination aus Steuerklasse III/V soll durch ein faires Faktorverfahren ersetzt werden.

  • Dadurch sollen hohe Nachzahlungen bei Ehepaaren vermieden werden.

  • Der Start ist aktuell für 2026 vorgesehen.

  • Betroffene sollten frühzeitig eine Beratung zur optimalen Steuerklassenwahl in Anspruch nehmen.

SEPTEMBER 2025 – Neue Anforderungen an E-Rechnungen im B2B-Bereich

Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung für den inländischen B2B-Bereich schreitet voran. Unternehmen müssen sich auf veränderte Prozesse und technische Anforderungen einstellen.

Wichtig:

  • Ab dem 01. Januar 2026 dürfen nur noch strukturierte elektronische Rechnungen im B2B-Bereich ausgestellt werden.

  • PDF-Rechnungen gelten dann nicht mehr als ordnungsgemäße elektronische Rechnung.

  • Der Empfang von E-Rechnungen ist bereits ab 01. Juli 2025 verpflichtend.

  • Unternehmen sollten rechtzeitig ihre ERP-Systeme und internen Abläufe anpassen.

APRIL 2025 - Mitteilungspflicht für Kassen-systeme, EU-Taxameter und Wegstreckenzähler

Unternehmen, die Geschäftsvorfälle mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfassen, sind verpflichtet, diese an das zuständige Finanzamt zu melden.

Wichtig:

  • Vorhandene Systeme sind bis zum 31.Juli.2025 zu melden.
  • Ab dem 01.Juli 2025 angeschaffte oder außer Betrieb genommene Systeme sind immer innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen.
  • Eine wirksame Meldung kann ausschließlich über MEIN ELSTER erfolgen.

Für Taxameter und Wegstreckenzähler gilt eine Nichtbeanstandungsregelung bis 31.12.2025.

April 2025 - E-Rechnung wird ab 2025 Pflicht – Das müssen Unternehmen jetzt tun

Die E-Rechnungspflicht gilt ab 1. Januar 2025 für alle Unternehmen im inländischen B2B-Verkehr. Betroffen sind alle Rechnungen zwischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

Was bedeutet das?

  • Die Rechnung muss im strukturierten Format übermittelt werden (z. B. XRechnung, ZUGFeRD).

  • PDFs sind nicht mehr ausreichend.

  • Die technische Umsetzung sollte frühzeitig erfolgen – ERP-Systeme und Buchhaltungssoftware müssen vorbereitet sein.

Empfehlung: Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater und IT-Dienstleister, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.

März 2025 - Neue Homeoffice-Pauschale: So profitieren Selbständige und Arbeitnehmer

Die neue Homeoffice-Pauschale 2025 beträgt nun 6 € pro Tag und kann für bis zu 210 Tage im Jahr geltend gemacht werden. Das ergibt bis zu 1.260 € steuerlich absetzbar – ohne separates Arbeitszimmer.

Für Arbeitnehmer:

  • Die Pauschale wird in der Anlage N der Steuererklärung angegeben.

  • Sie ersetzt keine Werbungskosten, sondern zählt innerhalb des Arbeitnehmerpauschbetrags.

Für Selbständige:

  • Die Pauschale kann im Rahmen der Betriebsausgaben angesetzt werden.

Wichtig: Es muss kein separates Arbeitszimmer vorhanden sein – ein großer Vorteil für viele Berufstätige.