Unternehmen · Stand: 18. Oktober 2026

Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenzen im Blick behalten

Entscheidend ist der maßgebliche Umsatz, nicht der Gewinn. Gerade bei Wachstum lohnt sich eine laufende Übersicht.

Zwei Grenzen, unterschiedliche Zeiträume

Nach § 19 UStG gilt die Steuerbefreiung bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen, wenn der maßgebliche Vorjahresumsatz 25.000 Euro nicht überschritten hat und der laufende Jahresumsatz 100.000 Euro nicht überschreitet. Bereits der Umsatz, mit dem die laufende Grenze überschritten wird, fällt grundsätzlich in die Regelbesteuerung. Für das Gründungsjahr ist eine gesonderte Einordnung erforderlich.

Frühzeitig planen

Eine Umsatzübersicht hilft, Veränderungen rechtzeitig zu erkennen. Klären Sie vor größeren Aufträgen, wie Ihre Rechnungen auszustellen sind und ob Sonderfälle vorliegen. Auch ein freiwilliger Verzicht auf die Befreiung sollte vorab beraten werden.

Für Ihre Vorbereitung

  • Umsätze laufend und nachvollziehbar erfassen.
  • Größere Aufträge und Wachstum frühzeitig ansprechen.
  • Rechnungsangaben vor einer Umstellung prüfen lassen.

Quelle & Einordnung

ELSTER: Hinweise zur Umsatzsteuer-Voranmeldung – Kleinunternehmer · geprüft am 18. Oktober 2026.

Allgemeine Orientierung, keine individuelle steuerliche Beratung. Die Anwendung hängt von den Umständen Ihres Einzelfalls ab. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Situation einordnen möchten.

Ihr Anliegen mit uns besprechen ↗ · Alle Steuernews ansehen