Praxiswissen · Stand: 18. Oktober 2026

Digitale Belege: Originaldateien geordnet aufbewahren

Gut lesbar ist nicht automatisch vollständig. Bei digitalen Rechnungen zählt auch die ursprüngliche Datenstruktur.

Mehr als ein Ausdruck

Die GoBD beschreiben Anforderungen an die geordnete Aufbewahrung elektronischer Unterlagen. Bei strukturierten E-Rechnungen muss der strukturierte Teil erhalten bleiben; eine bloße Umwandlung in ein Bild oder PDF ersetzt ihn nicht.

Ein verlässlicher Ablauf

Vereinbaren Sie mit Ihrer Kanzlei, wo Originaldateien abgelegt und wie sie übergeben werden. Trennen Sie unbearbeitete Eingangsdateien von internen Notizen und halten Sie Berechtigungen übersichtlich. Welche Aufbewahrungspflichten und Fristen gelten, hängt von Art und Zweck der Unterlagen ab.

Für Ihre Vorbereitung

  • Originaldateien zusätzlich zur lesbaren Ansicht erhalten.
  • Einheitliche Ablage und Zuständigkeiten festlegen.
  • Zugriff, Datensicherung und Übergabe gemeinsam abstimmen.

Quelle & Einordnung

Bundesfinanzministerium: GoBD, Anhang 33 zur AO 2026 · geprüft am 18. Oktober 2026.

Allgemeine Orientierung, keine individuelle steuerliche Beratung. Die Anwendung hängt von den Umständen Ihres Einzelfalls ab. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Situation einordnen möchten.

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