Aktuelle Steuernews – verständlich erklärt.

Steuerrecht ändert sich ständig – wir halten Sie auf dem Laufenden.
Hier finden Sie aktuelle Meldungen, wichtige Fristen und hilfreiche Tipps rund um Steuern, Buchhaltung und Unternehmensführung.

APRIL 2025 - Mitteilungspflicht für Kassen-systeme, EU-Taxameter und Wegstreckenzähler

Unternehmen, die Geschäftsvorfälle mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfassen, sind verpflichtet, diese an das zuständige Finanzamt zu melden.

Wichtig:

  • Vorhandene Systeme sind bis zum 31.Juli.2025 zu melden.
  • Ab dem 01.Juli 2025 angeschaffte oder außer Betrieb genommene Systeme sind immer innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen.
  • Eine wirksame Meldung kann ausschließlich über MEIN ELSTER erfolgen.

Für Taxameter und Wegstreckenzähler gilt eine Nichtbeanstandungsregelung bis 31.12.2025.

April 2025 - E-Rechnung wird ab 2025 Pflicht – Das müssen Unternehmen jetzt tun

Die E-Rechnungspflicht gilt ab 1. Januar 2025 für alle Unternehmen im inländischen B2B-Verkehr. Betroffen sind alle Rechnungen zwischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

Was bedeutet das?

  • Die Rechnung muss im strukturierten Format übermittelt werden (z. B. XRechnung, ZUGFeRD).

  • PDFs sind nicht mehr ausreichend.

  • Die technische Umsetzung sollte frühzeitig erfolgen – ERP-Systeme und Buchhaltungssoftware müssen vorbereitet sein.

Empfehlung: Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater und IT-Dienstleister, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.

März 2025 - Neue Homeoffice-Pauschale: So profitieren Selbständige und Arbeitnehmer

Die neue Homeoffice-Pauschale 2025 beträgt nun 6 € pro Tag und kann für bis zu 210 Tage im Jahr geltend gemacht werden. Das ergibt bis zu 1.260 € steuerlich absetzbar – ohne separates Arbeitszimmer.

Für Arbeitnehmer:

  • Die Pauschale wird in der Anlage N der Steuererklärung angegeben.

  • Sie ersetzt keine Werbungskosten, sondern zählt innerhalb des Arbeitnehmerpauschbetrags.

Für Selbständige:

  • Die Pauschale kann im Rahmen der Betriebsausgaben angesetzt werden.

Wichtig: Es muss kein separates Arbeitszimmer vorhanden sein – ein großer Vorteil für viele Berufstätige.