Aktuelle Steuernews – verständlich erklärt.
Steuerrecht ändert sich ständig – wir halten Sie auf dem Laufenden.
Hier finden Sie aktuelle Meldungen, wichtige Fristen und hilfreiche Tipps rund um Steuern, Buchhaltung und Unternehmensführung.
NOVEMBER 2025 – Aktueller Stand zur Abschaffung der Steuerklassen III und V
Die Bundesregierung plant weiterhin, die Lohnsteuerklassen III und V abzuschaffen und schrittweise durch die Steuerklasse IV mit Faktor zu ersetzen, um die Lohnsteuerberechnung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner zu vereinfachen.
Geplante Änderungen:
- Die Kombination aus Steuerklasse III/V soll zum 1. Januar 2030 endgültig entfallen und durch Steuerklasse IV bzw. IV mit Faktor ersetzt werden.
- Bis 2030 können Ehepaare die bisherigen Steuerklassen III/V weiterhin nutzen, ein freiwilliger Wechsel in Steuerklasse IV mit Faktor ist jedoch bereits jetzt möglich.
- Ziel der Reform ist eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerlast und die Vermeidung hoher Nachzahlungen bei der Einkommensteuerveranlagung.
- Betroffene Paare sollten frühzeitig ihre individuelle Situation prüfen und eine Beratung zur optimalen Steuerklassenwahl in Anspruch nehmen, insbesondere bei größeren Einkommensunterschieden oder geplanten Änderungen der Erwerbstätigkeit.
OKTOBER 2025 – Abschaffung der Lohnsteuerklasse V geplant
Das Bundesfinanzministerium plant, die Lohnsteuerklasse V abzuschaffen, um das Lohnsteuerverfahren für Ehepaare zu vereinfachen.
Geplante Änderungen:
Die Kombination aus Steuerklasse III/V soll durch ein faires Faktorverfahren ersetzt werden.
Dadurch sollen hohe Nachzahlungen bei Ehepaaren vermieden werden.
Der Start ist aktuell für 2026 vorgesehen.
Betroffene sollten frühzeitig eine Beratung zur optimalen Steuerklassenwahl in Anspruch nehmen.
SEPTEMBER 2025 – Neue Anforderungen an E-Rechnungen im B2B-Bereich
Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung für den inländischen B2B-Bereich schreitet voran. Unternehmen müssen sich auf veränderte Prozesse und technische Anforderungen einstellen.
Wichtig:
Ab dem 01. Januar 2026 dürfen nur noch strukturierte elektronische Rechnungen im B2B-Bereich ausgestellt werden.
PDF-Rechnungen gelten dann nicht mehr als ordnungsgemäße elektronische Rechnung.
Der Empfang von E-Rechnungen ist bereits ab 01. Juli 2025 verpflichtend.
Unternehmen sollten rechtzeitig ihre ERP-Systeme und internen Abläufe anpassen.
APRIL 2025 - Mitteilungspflicht für Kassen-systeme, EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
Unternehmen, die Geschäftsvorfälle mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfassen, sind verpflichtet, diese an das zuständige Finanzamt zu melden.
Wichtig:
- Vorhandene Systeme sind bis zum 31.Juli.2025 zu melden.
- Ab dem 01.Juli 2025 angeschaffte oder außer Betrieb genommene Systeme sind immer innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen.
- Eine wirksame Meldung kann ausschließlich über MEIN ELSTER erfolgen.
Für Taxameter und Wegstreckenzähler gilt eine Nichtbeanstandungsregelung bis 31.12.2025.
April 2025 - E-Rechnung wird ab 2025 Pflicht – Das müssen Unternehmen jetzt tun
Die E-Rechnungspflicht gilt ab 1. Januar 2025 für alle Unternehmen im inländischen B2B-Verkehr. Betroffen sind alle Rechnungen zwischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
Was bedeutet das?
Die Rechnung muss im strukturierten Format übermittelt werden (z. B. XRechnung, ZUGFeRD).
PDFs sind nicht mehr ausreichend.
Die technische Umsetzung sollte frühzeitig erfolgen – ERP-Systeme und Buchhaltungssoftware müssen vorbereitet sein.
Empfehlung: Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater und IT-Dienstleister, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.
März 2025 - Neue Homeoffice-Pauschale: So profitieren Selbständige und Arbeitnehmer
Die neue Homeoffice-Pauschale 2025 beträgt nun 6 € pro Tag und kann für bis zu 210 Tage im Jahr geltend gemacht werden. Das ergibt bis zu 1.260 € steuerlich absetzbar – ohne separates Arbeitszimmer.
Für Arbeitnehmer:
Die Pauschale wird in der Anlage N der Steuererklärung angegeben.
Sie ersetzt keine Werbungskosten, sondern zählt innerhalb des Arbeitnehmerpauschbetrags.
Für Selbständige:
Die Pauschale kann im Rahmen der Betriebsausgaben angesetzt werden.
Wichtig: Es muss kein separates Arbeitszimmer vorhanden sein – ein großer Vorteil für viele Berufstätige.
